ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

2.
Maßgebend für das Zustandekommen eines Vertrages ist die Erteilung unserer Auftragsbestätigung. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns sechs Wochen gebunden.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3.
Angebotspreise sind immer Nettopreise. Auftragsbestätigungen und Rechnungen schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein.

4.
Für die Richtigkeit der vom Käufer erteilten Angaben, vorgelegten Baupläne, Grundrisse und Zeichnungen hat dieser einzustehen. Sollte sich bei der Montage herausstellen, dass die Angaben, Baupläne, Grundrisse oder sonstige Zeichnungen Fehler enthalten, gehen die sich daraus ergebenden zusätzlichen Nachteile und Kosten zulasten des Käufers.

5.
Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder Bestellung gültigen Preise; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um 10 %, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

7.
Die Gefahr geht mit Übergabe der verkauften Sache auf den Käufer über, bei Versand ab Übergabe Spedition. Die Transportversicherungskosten tragen wir.

8.
Nach Erhalt hat der Käufer die Ware bei Ankunft auf Transportschäden unverzüglich zu untersuchen und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Lieferung zwecks Einräumung des Nachbesserungsrechts schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind zwecks Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung im ummontierten Zustand zur Verfügung zu stellen.

9.
Ist die Ware mangelhaft, liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig (siehe Pflegeund
Bedienungsanleitung).

Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre für den Kamineinsatz, sofern er von einem Ofenbaumeister eingebaut wurde.

Von der Gewährleistung nicht umfasst sind:

  • Schäden und Mängel an Geräten oder deren Teilen, die durch äußere chemische oder physikalische Einwirkung bei Transport, Lagerung und Einbau oder aufgrund falscher Benutzung (Verstoß gegen unsere Bedienungsanleitung)
  • Nichtbeachtung der jeweiligen geltenden Vorschriften, Fehler beim Einbau der Kaminkassette oder ungenügendem bzw. zu starkem Schornsteinzug, Verwendung ungeeigneter Brennstoffe, falsche Bedienung, Überbelastung der Kaminkassette; Verschleiß der den Flammen und der Strahlung unmittelbar ausgesetzten Teile (zum Beispiel Schamot tböden, Dichtungsschnüre, Herdrost bei Überhitzung), Verwendung ungeeigneter Putzmittel
  • Ventilatoren unterliegen der zweijährigen Gewährleistungsfrist

10.
Schadensersatzansprüche sowie Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produktionshaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für die Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Lieferers.

11.
Für den Fall, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt oder seiner Abnahmeverpflichtung nicht nachkommt, sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen, 40 % des Kaufpreises als Schadensersatz zu fordern, ohne den Nachweis des Schadens führen zu müssen, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Schaden nach.

12.
Unsere Muster und technische Zeichnungen sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Materials, Handmuster und Abschläge von Platten o. ä., können daher niemals als Eigenschaften in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Materials als vereinbart angesehen werden. Sie gelten daher als Durchschnittsproben. Mit Rücksicht auf Schwankungen, denen das Material als Naturprodukt unterliegt, kann genaue Mustertreue nicht gewährleistet werden.

13.
Auf außergewöhnliche Schornsteinquerschnitte und ungünstige Abzugsverhältnisse in Schornsteinen hat der Käufer vor Auftragserteilung hinzuweisen. Nach Fertigung einer Heizkassette können wir keine Gewährleistung übernehmen aufgrund nicht abgeklärter Kaminverhältnisse.

14.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die aus dem Vertragsverhältnis gegen den Käufer entstehen, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Trotz des Vorbehalts kann der Käufer über die Ware verfügen. Die Verarbeitung oder Umbildung der von uns gelieferten Produkte erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Eigentum unentgeltlich.

Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber -bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend den Miteigentumsanteil- an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

Bei Zugriff Dritter - zum Beispiel Gerichtsvollzieher - hat der Käufer auf die Vorbehaltsware und unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf unsere Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

15.
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Auslandsbezug findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen waren Anwendung (CISG).

16.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsbeziehungen ist unser Sitz in Gronau. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Rechtstreitigkeiten ist das Amtsgericht Gronau, sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt.

Stand 25. September 2012